Frauenheilkunde

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Ultraschall in der Gynäkologie

Die vaginale Ultraschalluntersuchung ist zur Abklärung von Beschwerden (Schmerzen, Blutungsabnormitäten) und Auffälligkeiten (z. B. Zysten und Myome) unentbehrlich und wird seit Juli 2019 von allen Kassen übernommen.

Zur Früherkennung von Veränderungen an Gebärmutter und Eierstöcken empfehle ich sie im Rahmen der jährlichen gynäkologischen Untersuchung ab dem 30. Geburtstag. Die Bilder dieser Organe geben Aufschluss, lange bevor ein Tastbefund auffällig erscheint. Ohne Diagnose ist die Untersuchung privat zu bezahlen.

Mehr unter Patientinneninfomation.